GHS Gefahrstoffkennzeichnung, Rolle  Köhler

GHS Gefahrstoffkennzeichnung, Rolle
Köhler

Die GHS- bzw. CLP-Verordnung ist ebenso wie REACH ein Teil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Zur Umsetzung des vorhandenen Niveaus auf den "neuen" Standard wurden bewusst lange Übergangszeiten gewählt, damit eine einvernehmliche und zeitlich abgestimmte Umsetzung für alle am Prozess Beteiligten ermöglicht wird.

Fristen der Umsetzung zur GHS- bzw. CLP-Verordnung
Stoffe:
  • Alte Kennzeichnung erlaubt bis 01.12.2010 (Lagerbestände: + 2 Jahre).
  • Neue Kennzeichnung erlaubt ab 20.01.2009; zwingend ab 01.12.2010.

Gemische:
  • Alte Kennzeichnung erlaubt bis 01.06.2015 (Lagerbestände: + 2 Jahre).
  • Neue Kennzeichnung erlaubt ab 20.01.2009; zwingend ab 01.06.2015.

Wichtige Neuerungen
  • Neue Piktogramme, rot umrandete Rauten mit schwarzem Symbol.
  • Pro Kennzeichnung ist eines von zwei Signalwörtern (Achtung oder Gefahr) zu verwenden.
Technische Daten:
Größe:
Rolle:
2,6 x 2,6 cm
à 500 St.
Qualität:PE-Folie selbstklebend
Symbole:Wirkungsbeispiel:
GHS01 Explodierende Bombe:Explodieren durch Feuer, Schlag, Reibung, Erwärmung; Gefahr durch Feuer, Luftdruck, Splitter.
GHS02 Flamme:Sind entzündbar; Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen; erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar.
GHS03 Flamme über Kreis:Wirken oxidierend und verstärken Brände. Bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische
GHS04 Gasflasche:Gasflaschen unter Druck können beim Erhitzen explodieren, tiefkalte Gase erzeugen Kälteverbrennungen.
GHS05 Ätzwirkung:Zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich.
GHS06 Totenkopf mit Knochen:Führen in kleineren Mengen sofort zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode.
GHS07 Ausrufezeichen:Führen zu gesundheitlichen Schäden, reizen Augen, Haut oder Atemwegsorgane. Führen in größeren Mengen zum Tode.
GHS08 Gesundheitsgefahr:Wirken allergieauslösend, krebserzeugend (carcinogen), erbgutverändernd (mutagen), fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend (reprotoxisch) oder organschädigend.
GHS09 Umwelt:Sind für Wasserorganismen schädlich, giftig oder sehr giftig, akut oder mit Langzeitwirkung.
Kategorie:Gefahr
Material:[_2/0_]
 
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GHS Gefahrstoffkennzeichnung, Rolle Köhler

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Zubehör:
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